Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) für Vermietungen einer Ferienwohnung durch Tanja Tyslik (im Folgenden „Vermieter“ genannt)

Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für die in der Buchungsbestätigung genannte Ferienwohnung als vereinbart. Die AGB’s stehen im Internet unter https://www.sichtweiten-auszeit.de zum Download zur Verfügung oder werden gern auch auf Anfrage per Mail versendet. Details und die vollständige Ausstattung entsprechen den Angaben der Internetseite: https://www.sichtweiten-auszeit.de

1. Vertragsabschluss (Mietvertrag)

Mit der verbindlichen Buchung der Ferienwohnung über den Vermieter, die schriftlich per eMail erfolgt, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter erfolgte. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn – wie in Ziffer 2 und 2a formuliert – die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.

2. Zahlung des Vertragspreises

Die Vertragsparteien schließen ausdrücklich die Zahlung des Miet-/Nutzungspreises mittels

Bar- oder Verrechnungsscheck, EC-Karte oder Kreditkarte aus.

a. Zahlungsfristen

Nachfolgende Zahlungsfristen gelten nur für die direkte Buchung über www.sichtweiten-auszeit.de. Bei Buchung über andere Vertriebskanäle gelten die dort angegebenen Zahlungsziele.

Die Anzahlung der Miete inkl. Nebenkosten (20% des Gesamtmietbetrages) hat bis spätestens 5 Werktage nach Buchungsbestätigung beim Vermieter einzugehen. Die Restzahlung der Miete inkl. Nebenkosten (80% des Gesamtmietbetrages) hat bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt beim Vermieter einzugehen. Für den Fall einer kurzfristigen Buchung (ab 30 Tage vor Reiseantritt) ist der Reisepreis bis spätestens 5 Werktage nach Buchungsbestätigung beim Vermieter einzugehen oder bei einer Buchungszeit innerhalb von 5 Tagen bei Anreise in BAR/€ zu entrichten. In diesem Fall erhalten Sie entsprechende zusätzliche Informationen per eMail. Eine Kaution wird nicht erhoben. Der Mietpreis beinhaltet keine ortsübliche Kurtaxe. Diese ist am Anreisetag verpflichtend vor Ort in BAR zu zahlen. Jeder Gast ab 18 Jahre ist dazu verpflichtet.

3. Bezug des Mietobjektes (Anreise)

Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme der Ferienwohnung zu den vereinbarten Zeiten  (ab 15:00 Uhr). Die Hausordnung haben Sie gelesen und wird von allen Gästen anerkannt.

4. Schlüssel

Dem / den Mieter/n wird am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt ausgehändigt. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

5. Abreise

Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10.00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, gereinigten und unversehrten Zustand (Endreinigung ausgenommen), gemäß der vereinbarten Abreden und den Festlegungen der Hausordnung zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen, die Heizungen auf  *zu stellen. Sämtliche Schlüssel sind persönlich auszuhändigen. Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Dies kann bis zu 5 Tagen nach Abreise stattfinden, soweit in diesen Tagen nicht weitervermietet wurde.

6. Personen

Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Ferienwohnung zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.

7. Haustiere, Rauchen

Das Mitbringen von Haustieren ist erlaubt. Innerhalb der Ferienwohnung sowie innerhalb der Gebäude ist das Rauchen generell NICHT gestattet. Außerhalb ist für eine sofortige Entsorgung der Asche und aller Reste zu sorgen. Siehe auch die in den Wohnungen und auf der Internetseite https:\\www.sichtweiten-auszeit.de befindliche Hausordnung.

8. Instandhaltung der Ferienwohnungen

Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung und auf dem Grundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten werden schriftlich und/oder in Bild vom Vermieter festgehalten und dem Mieter/den Mietern bis 1 Woche nach Abreise gemeldet und in Rechnung gestellt.

9. Pflichten des Vermieters

Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Ferienwohnung nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und bezahlten Mietpreises. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen, insbesondere auf Straßen und Wegen in der Umgebung, bei der Nutzung von Gegenständen und Fahrzeugen des Vermieters und anderer Personen oder bei Tätigkeiten, Garten- und Bauarbeiten (einschl. Straßenarbeiten etc.) in der Nachbarschaft und Umgebung.

10. Rückabwicklung des Vertrages

Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten. Diese Sätze gelten nur für die direkte Buchung bei www.sichtweiten-auszeit.de – bei Buchungen über andere Vertriebskanäle gelten die dort angegebenen Sätze.

  • bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 10%
  • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30%
  • bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 40%
  • bis zum 14. Tag vor Reiseantritt 60%
  • bis zum 6. Tag vor Reiseantritt 70%
  • bis zum 2. Tag vor Reiseantritt 80%
  • am Tag des Reiseantritts oder
    bei Nichtantritt der Reise 90%

Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (eMail ausreichend). Für den Fall eines Rücktrittes und einer aber möglichen und zeitgleichen Umbuchung haftet der Mieter mit einem Pauschalbetrag für die notwendig angefallenen Bearbeitungskosten in Höhe von 30,00 €. Die vorzeitige Abreise der/des Mieter/s die dem Vermieter anzuzeigen ist, oder die Anreise von weniger Gästen als gebucht, berechtigt nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den gesamten vereinbarten Mietzins. Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung erstellen.

11. Nutzungsregeln

Die in der Ferienwohnung ausgelegte Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

12. DSL/WLAN

Wird ein verfügbarer DSL-Internetzugang oder ein WLAN -Netz genutzt, sind zusätzlich die separaten WLAN – Nutzungsregeln zu berücksichtigen.

13. Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das zuständige Amtsgericht bzw. zum Gerichtsbezirk gehörende Landgericht zuständig.